Zwecks Förderung der Fort- und Weiterbildung seiner Mitglieder hat der BVOU eine
Gastarzt-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Damit wird den BVOU-Mitgliedern
die Sorge genommen, für eine an einem fremden Krankenhaus im Rahmen der Fort-
und Weiterbildung auszuübende Gastarzttätigkeit evtl. ohne Versicherungsschutz
zu sein. Auch Ärzte, welche Kollegen als Gäste zur Fort- und Weiterbildung in
ihrem Krankenhaus aufnehmen, profitieren von dieser Serviceleistung des
Berufsverbandes zugleich.